Übertrittsverfahren

Die erste Schulwahl nach der Grundschule bedeutet keine abschließende Entscheidung über die schulische Laufbahn ihres Kindes. Im Laufe eines Schullebens können sich Leistungen von Kindern und Jugendlichen ändern. Jeder Schüler erhält deshalb regelmäßig die Möglichkeit, seinen Bildungsweg neuen Gegebenheiten und Zielen anzupassen. Dies vermeidet Unter- oder Überforderung und macht den Schulerfolg wahrscheinlich. Grundsätzlich gilt: Mit jedem erreichten Abschluss steht der Weg zum nächsthöheren schulischen Ziel offen.

Übertrittsverfahren


We
chsel in das 9plus2-Mittelschulkonzept an unserer Schule zum Erhalt des mittleren Schulabschlusses

Zugangsvoraussetzungen

  • bestandener Qualifizierender Abschluss der Mittelschule an unserer oder einen anderen Mittelschule
  • Notenschnitt im Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule von mindestens 2,5
  • erfolgreiches Auswahlgespräch

Weitere Informationen zum 9plus2-Konzept an unserer Schule: mehr…


Übertritt von der Mittelschule auf den M-Zug

ÜbertrittNotendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik & Englisch
in die M72,66 im Zwischenzeugnis der 6. Klasse
in die M82,33 im Zwischenzeugnis der 7. Klasse
in die M92,33 im Zwischenzeugnis der 8. Klasse
in die M102,33 im qualifizierenden Abschluss der Mittelschule

Bei schlechteren Notendurchschnitten muss eine Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule bestanden werden.

Weitere Infos

Weitere Informationen zu den bayern­weiten Übertrittsvoraussetzungen von der 4. bis zur 9. Jahrgangsstufe an M-Zug, Realschule, Gymnasium und Wirt­schaftsschule erhalten sie über das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.
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